2.3. Treiberinstallation im Acrobat Reader

Der Acrobat Reader benutzt sowohl die Treiber des Betriebssystems als auch eigene Treiber um auf Zertifikate zuzugreifen. Fall sie einen CryptoStick benutzen, sollte der dafür erforderliche Treiber bereits vom Betriebssystem geliefert werden und die Installation zusätzlicher AcrobatReader-Treiber nicht erforderlich sein. In diesem Fall können sie die nachfolgende Anleitung benutzen um zu prüfen, ob ihr CryptoStick korrekt erkannt wird.

Treiber für einen Heilberufsausweis sind normalerweise nicht im Betriebssystem vorhanden und können deshalb vom AcrobatReader nicht mitbenutzt werden. Falls sie also einen Heilberufsausweis nutzen wollen, ist die Installation separater Treiber erforderlich.

Die nachfolgende Anleitung bezieht sich auf den Acrobat Reader Version XI. Bei Vorgängerversionen sehen die Menüeinstellungen zum Teil völlig anders aus.

Starten sie den Acrobat-Reader XI und wählen sie den Menü-Punkt "Bearbeiten" und innerhalb dieses Menüs den Punkt "Voreinstellungen". Danach erscheint ein zweigeteiltes Fenster, in dessen linker Hälfte sie eine Kategorie auswählen können, zu der dann Einstellungsmöglichkeiten in der rechte Hälfte möglich sind. Wählen sie hier bitte in der linke Hälfte die Kategorie "Sicherheit (erweitert)" und prüfen sie ob in der rechten Hälfte die Option "Geschützten Modus beim Start aktivieren" ausgeschaltet ist. Sollte sie angeschaltet sein, entfernen sie bitte den entsprechenden Haken, beenden dann den Acrobat Reader komplett und starten ihn neu. Ist die Option bereits ausgeschaltet, können sie direkt mit dem nächsten Schritt fortfahren.

Wählen sie nun die Kategorie "Unterschriften" und betätigen sie auf der rechten Seite die Schaltfläche "Weitere..." im Bereich "Identitäten und vertrauenswürdige Zertifikate". Es öffnet sich dann ein Fenster, in dem Zertifikate aufgeführt sind, die vom Acrobat Reader verwendet werden können. Wenn sie (wie in nachfolgendem Screenshot) im linken Bereich "Digitale IDs" auswählen, werden alle zur Verfügung stehende Zertifikate aufgelistet. Bei Auswahl von "Digitale IDs von Windows" nur diejenigen Zertifikate, die vom Betriebssystem erkannt wurden, und bei Auswahl eines PKCS#11-Moduls (so heissen eigene Treiber des Acrobat Readers in dessen Sprachgebrauch) sehen sie nur die Zertifikate, die sich auf den ausgewählten Geräten befinden.

Wenn sie einen CryptoStick verwenden, sollte dieser bereits vom Betriebssystem erkannt werden und ihr Zertifikat deshalb im Bereich "Digitale IDs von Windows" auftauchen. Ist dies nicht der Fall, können sie wie nachfolgend beschreiben einen separaten Acrobat-Reader-Treiber für ihren CryptoStick installieren. Die bessere Alternative ist in diesem Fall allerdings die EDV-Abteilung der Nordrheinischen Ärzteversorgung zu kontaktieren, damit ihr Betriebssystem entsprechend ergänzt wird. In einem nachfolgenden Kapitel ist beschrieben, wie sie prüfen können ob und welche CryptoStick-Treiberversion in ihrem Betriebssystem enthalten ist.

Falls sie einen Heilberufsausweis verwenden wollen und ihr Zertifikat nicht angezeigt wird, so wählen sie im links angezeigten Inhaltsverzeichnis den Eintrag "PKCS#11-Module und Token". Danach benutzen sie die Schaltfläche "Modul anhängen" am oberen Fensterrand. Daraufhin erscheint ein Auswahldialog ihres Betriebssystems, mit dem sie die gleiche Treiberdatei auswählen müssen, die sie auch bei der Installation des Firefox Kryptographie-Moduls verwendet haben, also:

Acrobat nennt ihren elektronisches Ausweis "Digitale ID" und wenn sie nach erfolgreicher Installation im Inhaltsverzechnis den Eintrag "Digitale IDs" auswählen, dann sollten sie in etwas folgende Ansicht erhalten:

Beachten sie, dass ein Arztausweis Light kein "richtiges" Zertifikat enthält sondern lediglich zwei Zertifikate, die für eine anonyme Nummer ausgestellt wurden. Genau diese Nummer wird ihnen als Inhaber der Digitalen ID angezeigt. "Richtige" Arztausweise und auch alle elektronischen Ausweise, die von der EDV-Abteilung der Nordrheinischen Ärzteversorgung ausgestellt wurden, enthalten als Inhaberangabe jeweils den vollständigen Namen des Besitzers. Für die Funktion des DMS-Portals der Nordrheinischen Ärzteversorgung ist der fehlende Name in Arztausweisen Light allerdings ohne Bedeutung.