3.2. Ändern der PIN

Bevor sie die PIN ihres elektronischen Ausweises ändern sollten sie überprüfen, in welchem Zustand sich ihr Ausweis befindet. Hierzu benutzen sie die Schaltfläche "Ausweis-Infos anzeigen". Dadurch erhalten sie Informationen über die Seriennummer ihres Ausweises und zum Zustand ihrer PIN.

Je nach verwendetem elektronischen Ausweis haben sie 3 oder mehr Versuche eine gültige PIN einzugenen. Dnach wird ihr elektronischer Ausweis gesperrt und kann eventuell unter Verwendung einer PUK wieder entsperrt werden. Das Administrationsprogramm zeigt ihnen an, ob sie bereits einen Fehlversuch unternommen haben, ob nur noch genau ein Versuch möglich ist und ob der Ausweis bereits gesperrt ist. Wenn die letzte PIN-Eingabe erfolgreich war, lautet die Meldung "PIN ohne Fehlversuch".

Das Adminstrationsprogramm bietet keine Möglichkeit eine gesperrte PIN mittels PUK zu entsperren. Sollte dies erforderlich sein, wenden sie sich bitte an die EDV-Abteilung der Nordrheinischen Ärzteversorgung.

Falls sie sich mittels der Schaltfläche "Ausweis-Infos anzeigen" über den Zustand ihrer PIN informiert haben, können sie mittels "Ausweis PIN ändern", die PIN ändern.

Beachten sie, dass für einige elektronische Ausweise Mindest- und Höchstlängen für die PIN gelten:

Die Bedienung der Maske zur PIN-Änderung ist selbsterklärend. Nach erfolgreicher Änderung erhalten sie eine entsprechende Meldung. Falls die Änderung fehlschlägt, achten sie bitte auf die Fehlermeldung "INVALID" PIN bedeutet, dass die alte oder neue PIN ein ungültiges Format hatte, z.B. zu wenige oder zu viele Ziffern. "INCORRECT" PIN dagegen bedeuet, dass die alte PIN falsch eingegeben wurde.

Beachten sie dass nach mehrfach falschen Eingaben ihrer alten PIN ihr elektronischer Ausweis dauerhaft gespert wird und ggf. ersetzt werden muss. Wenn sie sich also sicher sind, eine korrekte alte PIN eingegeben zu haben und die Änderung trotzdem nicht funktioniert, wiederholen sie bitte nicht den Vorgang ohne die Ursache des Fehlers zu klären.